Informationen zum Miteigentum Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück »

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(Klicks: 105;Website hinzugefügt: Apr 14, 2014)

Beschreibung:

Das Miteigentum ist eine Art gemeinschaftlichen Eigentums an einer Sache oder an einem Grundstück, bei der jeder Berechtigte transparent nach Bruchteilen beteiligt ist und seinen Anteil verpfänden, veräussern oder sonst belasten kann.